anschliessend darauf aufmerksam gemacht, dass es relevant sei, ob mit oder ohne Zwischenboden gebaut werde, denn ohne Zwischenboden entfalle Lagerraum. Für eine Änderung der bewilligten Pläne müsste eine Projektänderung eingereicht werden. Dies ist bis heute nicht erfolgt. Ob der Zwischenboden überhaupt ganz oder nur teilweise erstellt worden ist, kann hier deshalb offenbleiben. Gestützt auf die geltende Baubewilligung für den Stallneubau ist vielmehr davon auszugehen, dass der ganze Zwischenboden und damit auch der ganze Raum oberhalb des Stallbereichs als Lagerraum genutzt werden kann. Auch sachlich spräche nichts dagegen, den ganzen Zwischenboden zu erstellen.