Aus den Baubewilligungsakten für dieses Gebäude ergibt sich Folgendes: Bewilligt worden ist im Abstand von 3,50 m über dem Stallboden ein Zwischenboden über dem ganzen Stallbereich. Der Raum über dem Zwischenboden ist den Baugesuchsplänen als „Strohlager“ bezeichnet. Er weist eine Fläche von ca. 400 m² auf. Der Beschwerdegegner plant hier jedoch nur auf 180 m² Stroh zu lagern. Am Augenschein hat er dies damit begründet, dass die Kälbermast eine grössere Raumhöhe benötige, weshalb er vorsehe, den Zwischenboden nur teilweise zu errichten. Von Seiten der Gemeinde wurde er 6