Das LANAT hat in seinem Amtsbericht vom 14. Juli 2005 ausgeführt, die vorgesehene Lagerung auf dem Vorplatz, der überdeckt werden soll, sei zweckmässig (kurze Wege, gute Zufahrt). Der Platz sei aber beschränkt und biete keine Erweiterungsmöglichkeiten für künftige Betriebsentwicklungen. Die Beschwerdeführenden beurteilen diese Auffassung als sehr fragwürdig und bringen Einwände vor, die nachfolgend zu prüfen sind. c) Sie bezweifeln die angegebenen Masse des Zwischenbodens im neuen Kälbermaststall.