Nach den Berechnungen des LANAT besteht hier somit ein Lagervolumen von 250 m³.  Auf dem Vorplatz, der mit dem umstrittenen Bauvorhaben überdeckt werden soll, plant der Beschwerdegegner auf einer Fläche von 180 m² die Lagerung von 400 m³ Stroh und 500 m³ Heu und Emd.  Keine Angaben hat der Beschwerdegegner gemacht, wo er die restlichen 100 m³ lagern will.