Da die entsprechenden Antworten teilweise in Widerspruch zu bereits erteilten Bewilligungen und Aussagen im Dossier standen, wurde Herrn E.________ die Gelegenheit eingeräumt, die Fragen auf der Grundlage des effektiven Viehbestandes pro Jahr nochmals zu beantworten. Auf Antrag der Gemeinde wurde das GSA ersucht, gestützt auf den neuen Viehbestand den Bedarf an Güllenraum neu zu prüfen. Am 27. Juni 2005 teilte das GSA mit, die Bewilligung könne unter bestimmten Bedingungen und Auflagen erteilt werden. Anschliessend wurden die Akten nochmals dem LANAT zugestellt, damit es die Frage der Zonenkonformität auf der Grundlage des neuen Viehbestandes erneut überprüfe.