Die Gemeinde erteilte Herrn E.________ am 23. August 2004 die Baubewilligung. Zugleich eröffnete sie die Verfügung betreffend die Feststellung der Zonenkonformität des Amtes für Gemeinden und Raumordnung (AGR), die Ausnahmebewilligung des Strasseninspektorates Oberland Ost betreffend die Unterschreitung des Strassenabstandes durch das auskragende Dach sowie die Ausnahmebewilligung betreffend die Überschreitung der Gebäudelänge und Gebäudebreite.