a) Art. 24c RPG ist hier nicht anwendbar, weil die Liegenschaft noch bis 1985 - also auch nach der Rechtsänderung im Jahr 19724 - landwirtschaftlich genutzt wurde. Selbst wenn Art. 24c RPG hier anwendbar wäre, könnte eine entsprechende Ausnahme nicht erteilt werden. Die beträchtliche Grösse des Schwimmteichs von 280 m² würde den Rahmen einer massvollen Erweiterung sprengen (Art. 42 Abs. 3 RPV5). Änderungen nach Art. 24c RPG setzen zudem voraus, dass die Identität der Baute oder Anlage einschliesslich ihrer Umgebung in den wesentlichen Zügen gewahrt bleibt (Art. 42 Abs. 1 RPV); auch dieses Kriterium erfüllt der Schwimmteich wohl kaum.