1. Die Beschwerde wird abgewiesen. Der Bauentscheid des Regierungsstatthalters von Niedersimmental vom 30. Juli 2004 wird bestätigt. 17 vgl. Publikation „Militärische Denkmäler im Kanton Zürich“, 2004, hrsg. vom VBS 12 2. Der Antrag auf Sistierung des Verfahrens wird abgewiesen. 3. Die Verfahrenskosten von Fr. 700.00 werden dem Beschwerdeführer auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung folgt, sobald dieser Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Es werden keine Parteikosten gesprochen. IV. Eröffnung