Diese Rechtsfrage bildet nicht Gegenstand des vorliegenden Beschwerdeverfahrens. Prüfungsgegenstand war vielmehr die Frage, ob für das Bauvorhaben eine Ausnahmebewilligung nach Art. 24 ff. RPG erteilt werden kann. Für eine 15 Gesetz vom 23. Mai 1989 über die Verwaltungsrechtspflege (VRPG; BSG 155.21) 16 Merkli/Aeschlimann/Herzog, Kommentar zum bernischen VRPG, 1997, Art. 38 N. 2 11