der Besuchergruppen festlegen würden. Solche Auflagen wäre jedoch zu wenig wirksam, da bereits bei verhältnismässig kleinen Besuchergruppen - zum Beispiel 5–10 Personen - ein wesentliches Verkehrsaufkommen zu erwarten wäre. Ausserdem wären solche Auflagen in der Praxis nur schwer zu kontrollieren. Zusammenfassend folgt, dass die geplante Umnutzung des Bunkers neue Auswirkungen auf die Umwelt im Sinne von Art. 24a Abs. 1 Bst. a RPG zur Folge hätte.