Etwa 20 m westlich des Bunkers, entlang der Simme, verläuft jedoch ein kleines Strässchen bzw. ein Waldweg. Aufgrund der Tatsache, dass sich der Bunker mehrere hundert Meter vom nächsten besiedelten Gebiet befindet, ist nicht auszuschliessen, dass Besucherinnen und Besucher den Bunker über dieses Strässchen mit ihren motorisierten Fahrzeugen aufsuchen und diese in der Nähe des Bunkers bzw. des Waldes abstellen. Der Beschwerdeführer sichert zwar zu, im Falle einer Baubewilligung Auflagen zu akzeptieren, welche die Dauer der Führungen und die Grösse 4 BGE 127 II 215, E. 4b 6