Energiedirektion (OrV BVE; BSG 155.221.191) 4 Frage, ob der Bunker militärhistorisch bedeutsam ist oder nicht, sei im vorliegenden Beschwerdeverfahren von entscheidender Bedeutung. Es werde daher subeventualiter beantragt, das Beschwerdeverfahren zu sistieren, bis das Ergebnis der VBS-Arbeitsgruppe vorliege. Auf die Rechtsschriften wird, soweit für den Entscheid von Bedeutung, in den Erwägungen zurückzukommen sein. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen