Die Verfahrensbeteiligten erhielten abschliessend Gelegenheit, Schlussbemerkungen zum Verfahren einzureichen. Der Beschwerdeführer weist in seinen Schlussbemerkungen darauf hin, dass sich zur Zeit eine Arbeitsgruppe des eidgenössischen Departements für Verteidigung, Bevölkerungsschutz und Sport (VBS) damit befasse, die militärhistorische Bedeutung sämtlicher Festungsanlagen im Kanton Bern zu qualifizieren. Die diesbezüglichen Arbeiten seien voraussichtlich im Frühjahr 2005 abgeschlossen. Die 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und