3. Das Rechtsamt der BVE, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet1, holte beim Regierungsstatthalter von Niedersimmental nähere Angaben über die Grundfläche, die Kubatur und den Standort des Militärbunkers ein. Ausserdem edierte es beim KAWA und beim AGR Unterlagen bezüglich der Praxis zur Umnutzung von militärischen Bauten und Anlagen im Wald.