Das KAWA hält fest, der Bunker sei von der Armee ohne Rodungsbewilligung erteilt worden. Bei der fraglichen Fläche handle es sich daher nach wie vor um Wald im Sinne der Gesetzgebung. Für die Umnutzung in eine nichtforstliche zivile Nutzung sei eine forstrechtliche Bewilligung erforderlich. Diese könne nur erteilt werden, wenn die Bauherrschaft wichtige Gründe geltend machen könne, welche das öffentliche Interesse an der Walderhaltung überwiegen würden. Die Absicht des Beschwerdeführers, einen Beitrag an die Erhaltung militärischer Denkmäler zu leisten, sei zwar anzuerkennen.