Das Projekt habe keine negativen Auswirkungen auf den Wald und die Umgebung zur Folge und stehe im Einklang mit den wichtigen Anliegen der Raumplanung. Ein Bauabschlag würde dazu führen, dass die Anlage wegen fehlenden Unterhaltes sukzessive zerstört und der Wald beeinträchtigt würde. 3. Der Regierungsstatthalter von Niedersimmental hält am Bauabschlag fest und verweist auf die Erwägungen des angefochtenen Entscheids. 3 Das AGR verweist auf seinen Fachbericht und beantragt, die Beschwerde sei abzuweisen.