Die Gemeinde Wimmis leitete das Baugesuch an den Regierungsstatthalter von Niedersimmental weiter. Dieser holte beim kantonalen Amt für Gemeinden und Raumordnung (AGR) und beim kantonalen Amt für Wald (KAWA), Waldabteilung 3 Thun- Niedersimmental, je einen Fachbericht zum geplanten Bauvorhaben ein. Das AGR und das KAWA verweigerten die Ausnahmebewilligungen für das Bauen ausserhalb des Baugebietes bzw. für das Bauen im Wald . Mit Bauentscheid vom 30. Juli 2004 wies der Regierungsstatthalter von Niedersimmental das Baugesuch für die geplante Umnutzung der militärischen Anlage ab. Er stützte sich dabei im Wesentlichen auf die negativen Amtsberichte des AGR und des KAWA.