betreffend die Verfügung des Regierungsstatthalters von Niedersimmental vom 30. Juli 2004 (Bauentscheid Nr. 769/04-008; Bunker, Umnutzung) I. Sachverhalt 1. Am 6. Februar 2004 stellte der Beschwerdeführer bei der Bauverwaltung Wimmis folgendes Baugesuch: „Erwerb des Infanteriebunkers A2042 zum Erhalt des Bunkers samt Bewaffnung und Ausrüstung als geschichtlichen Zeugen einer wichtigen Epoche der Schweiz. Durchführen von Besuchen und Führungen.“ 2 Der militärische Bunker befindet sich auf Parzelle Wimmis GBBl. Nr. C.________, D.________, ausserhalb der Bauzone im Wald.