Die Bebaubarkeit des Grundstückes ist aber stark eingeschränkt durch die westlich gelegene, im Boden verlegte Starkstromleitung, den südöstlich gelegenen Staatsstrassen-Viadukt und die bestehenden Garagen im Süden der Parzelle. Ohne Abreissen der Garagen und ohne Ausnahme wäre ein Gewerbebau in einer vernünftigen Grösse nicht mehr möglich.