Gewässerabstand bis mindestens 5 m. Einzig die kommunale Vorschrift von Art. 19 GBR verlangt einen Gewässerabstand von 10 m. Das Mass der Abweichung ist eher gering. Wie oben erwähnt wird die Distanz von 10 m gemäss Art. 19 GBR zum (teilweise eingedolten) F.________bach nur in der nordöstlichen Ecke des Gewerbegebäudes unterschritten. Bereits die Mitte der Nordfassade des Gebäudes hält eine Distanz von 10 m zum F.________bach ein.