2. Dagegen reichte die Beschwerdeführerin am 23. August 2004 Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragt die Verweigerung der Baubewilligung und sinngemäss die Aufhebung des Gesamtentscheides vom 21. Juli 2004. 3. Das Rechtsamt, welches die Beschwerdeverfahren für die BVE leitet4, führte den Schriftenwechsel und - im Beisein der Beteiligten und des zuständigen Wasserbauingenieurs5 - einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. 1 Baugesetz vom 9. Juni 1985 (BauG; BSG 721) 2 Baureglement der Gemeinde Roggwil vom 12. Juni 1995 (GBR), genehmigt durch das Amt für Gemeinden