Demnach sollen im Gewerbegebäude ein Zwischenlager für Möbel und Archivräume für Pläne und Software eingerichtet werden. Zudem ist anstelle der Container-Element-Bauweise neu eine Metallkonstruktion mit Blechfassade vorgesehen. Mit Gesamtbauentscheid vom 21. Juli 2004 erteilte der Regierungsstatthalter von Aarwangen die Baubewilligung, die Ausnahmebewilligung gemäss Art. 26 BauG1 für die Unterschreitung des Gewässerabstandes im Sinn von Art. 19 GBR2 sowie die Anlagegenehmigung gemäss Art. 16 ABAG3.