1. Der Beschwerdegegner reichte am 14. Mai 2003 bei der Gemeinde ein Baugesuch ein für den Neubau eines Gewerbegebäudes mit Büroräumen auf Parzelle Roggwil (BE) Grundbuchblatt Nr. E.________. Gleichzeitig beantragte er eine Ausnahmebewilligung für die Reduktion des Abstandes zum F.________bach auf 5 m. Die Parzelle liegt in der Wohn- und Gewerbezone WG2 und grenzt an die Industriezone IG2. Gegen das Bauvorhaben erhob die Beschwerdeführerin Einsprache. Am 16. Juni 2004 reichte der Beschwerdegegner eine Projektänderung ein. Demnach sollen im Gewerbegebäude ein Zwischenlager für Möbel und Archivräume für Pläne und Software eingerichtet werden.