3.4 Elektromagnetische Verträglichkeit Die geplante Mobilfunkanlage ist vor ihrer Inbetriebnahme hinsichtlich ihres Störpotentials auf die Flugsicherungsdienste zu überprüfen. Die Prüfung erfolgt durch die Beschwerdegegnerin in direkter Zusammenarbeit mit der Beschwerdeführerin, und zwar anhand eines mehrstufigen Messverfahrens mit GNSS Empfängern und Spektrum Analyse Tools. Allfällig auftretende Störungen sind mittels zusätzlicher Filter zu beheben und die Messung zu wiederholen. Die Ergebnisse sowie ein etwaiger Verzicht auf das Messverfahren sind schriftlich festzuhalten und der Baupolizeibehörde vor der Schlussabnahme zuzustellen.