8. Juli 2004 wird mit Ausnahme der Ziffer 3.2 aufgehoben. 2. Der Beschwerdeführerin wird die Gesamtbaubewilligung für den Neubau einer Kommunikationsanlage auf der Parzelle Belp Gbbl. Nr. F.________ erteilt. Die Gesamtbaubewilligung umfasst: 2.1 Die Baubewilligung aufgrund des Baugesuches vom 22. Juli 2003 gemäss dem Situationsplan 1:1'000 vom 27. Mai 2003, dem Projektplan (Nordostansicht, Südostansicht, Situation) 1:250 vom 13. Juni 2003 und dem Standortdatenblatt vom 24. Juni 2003, alle am 22. Juli 2003 durch die Bauabteilung der Gemeinde Belp gestempelt. 2.2 Die Anlagegenehmigung nach Art.