Es ist aber festzuhalten, dass das auch mit einer Auflage über die technische Ausgestaltung der Anlage nicht verhindert werden kann. Es ist ohne weiteres möglich, eine in der Baubewilligung verlangte technische Begrenzung der Sendeleistung nach der Abnahmekontrolle wieder zu entfernen. Dies wäre für die Vollzugsbehörden viel schwieriger zu kontrollieren, als das vom BAFU empfohlene Qualitätssicherungssystem. Das Qualitätssicherungssystem bietet einen besseren Schutz vor übermässigen NIS-Immissionen als technische Einrichtungen16. Es übertrifft damit die vom Bundesgericht im Entscheid 1A.160/2004 vom 10. März 2005 gestellten Anforderungen.