Das Qualitätssicherungssystem erfasst nicht nur die Sendeleistungen, wie vom Bundesgericht gefordert, sondern darüber hinaus sämtliche Parameter einer Mobilfunkanlage, die einen Einfluss auf die nichtionisierende Strahlung haben können, insbesondere auch die Sendewinkel. Zudem erfasst das Qualitätssicherungssystem auch die bestehenden Anlagen. Das Qualitätssicherungssystem kann zwar nicht in jedem Fall eine Überschreitung der bewilligten Sendeleistung verhindern. Es ist aber festzuhalten, dass das auch mit einer Auflage über die technische Ausgestaltung der Anlage nicht verhindert werden kann.