Die Vollzugsbehörden verfügen über ein vollständiges Einsichtsrecht in die Datenbank. Die Netzbetreiberinnen sollen verpflichtet werden, das Qualitätssicherungssystem bis Ende 2006 einzurichten und alle Anlagen, also auch die schon bestehenden Mobilfunkanlagen, im Qualitätssicherungssystem zu erfassen. Anlagen, die vor der Umsetzung des Qualitätssicherungssystems in Betrieb genommen werden, müssen so detailliert dokumentiert werden, dass eine unmittelbare, einzelfallweise und einfache Kontrolle durch die Vollzugsbehörden möglich ist.