In einer Datenbank werden die eingestellten Betriebsdaten täglich mit den bewilligten Werten verglichen. Festgestellte Überschreitungen eines bewilligten Wertes müssen innerhalb von 24 Stunden behoben werden, sofern dies durch Fernsteuerung möglich ist, andernfalls innerhalb einer Arbeitswoche. In jedem Fall wird automatisch ein Fehlerprotokoll erzeugt. Das Qualitätssicherungssystem wird von einer unabhängigen, externen Prüfstelle periodisch kontrolliert. Diese legt den kantonalen Vollzugsbehörden und dem BAKOM die Kontrollberichte vor. Die Vollzugsbehörden verfügen über ein vollständiges Einsichtsrecht in die Datenbank.