a) Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfiehlt im Rundschreiben vom 16. Januar 200615, die Einhaltung der bewilligten ERP mit einem Qualitätssicherungssystem zu gewährleisten. Die Netzbetreiberinnen sollen verpflichtet werden, ein Qualitätssicherungssystem einzurichten, welches sämtliche Komponenten, Geräteeinstellungen und Betriebsabläufe erfasst, die einen Einfluss auf die NIS- Immissionen haben können. Neben der Sendeleistung erfasst das Qualitätssicherungssystem insbesondere auch die Senderichtung. In einer Datenbank werden die eingestellten Betriebsdaten täglich mit den bewilligten Werten verglichen.