5. Mobilfunkanlagen werden mit der im Standortdatenblatt deklarierten äquivalenten Strahlungsleistung (ERP) bewilligt. Häufig ist es aber technisch möglich, eine höhere 11 Vorakten pag. 14 12 Dekret vom 22. März 1994 über das Baubewilligungsverfahren (BewD; BSG 725.1) 8