4. Die Beschwerdegegnerin verlangt mit ihrem Eventualantrag, eine Bewilligung sei mit der Auflage zu versehen, wonach die Beschwerdeführerin bei einem Unfall, dessen Ursachen auf eine Störung durch die Mobilfunkanlage zurückzuführen sei, die Haftung der Beschwerdegegnerin zu übernehmen habe.