Auch das BAZL bestätigte mit der Stellungnahme vom 10. Dezember 2004 seinen Fachbericht im Bewilligungsverfahren,10 wonach ihm keine Informationen vorliegen, die auf eine elektromagnetische Unverträglichkeit von GSM- oder UMTS-Kommunikationsanlagen mit Flugfunksystemen schliessen lassen. Es wies zudem auf einen ähnlich gelagerten Fall am Flughafen Zürich hin, in dem sich die gleichen Parteien darauf geeinigt hätten, die Kompatibilität der Mobilfunkanlage vor deren Inbetriebnahme anhand eines mehrstufigen Messverfahrens zu überprüfen, und empfahl auch hier ein entsprechendes Vorgehen.