In der Praxis bestehe dagegen nie eine absolute Sicherheit, dass Störungen unmöglich seien, da diese namentlich auch durch Defekte an technischen Anlagen hervorgerufen werden könnten. Abgesehen vom Fall eines Gerätedefektes könnten derartige Störungen aber auch von anderen technischen Anlagen ausgehen, die im Bereich des Flughafens betrieben würden, d.h. unabhängig davon, ob eine neue Mobilfunkstation in Betrieb genommen werde oder nicht. Mit Blick auf die genannten Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit gelangt das BAKOM zur Einschätzung, dass die geplante Mobilfunkanlage die Immunitätsanforderungen einhalte.