b) Auf Fragen des Rechtsamtes hin hat sich das BAKOM im Beschwerdeverfahren zur umstrittenen Störanfälligkeit geäussert. Es hielt dabei an seiner Stellungnahme im vorinstanzlichen Verfahren9 fest, wonach die Gefahr von Interferenzen als äusserst gering einzustufen sei. Bei Geräten, die dem heutigen Stand der Technik entsprechen, könne dies weitestgehend ausgeschlossen werden. Ein hundertprozentiger Ausschluss von Störungen sei indessen lediglich im theoretischen Modell denkbar. In der Praxis bestehe dagegen nie eine absolute Sicherheit, dass Störungen unmöglich seien, da diese namentlich auch durch Defekte an technischen Anlagen hervorgerufen werden könnten.