1. Die BVE prüft die Prozessvoraussetzungen von Amtes wegen. Die Gemeinde Belp hat einen Gesamtentscheid nach Art. 9 KoG3 gefällt. Dieser kann, unabhängig von den geltend gemachten Einwänden, einzig mit dem für das Leitverfahren massgeblichen Rechtsmittel angefochten werden (Art. 11 Abs. 1 KoG). Leitverfahren ist das Baubewilligungsverfahren (Art. 5 Abs. 1 KoG). Gestützt auf Art. 40 Abs. 1 BauG4 können Bauentscheide innert dreissig Tagen seit ihrer Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVE angefochten werden. Die BVE ist zur Beurteilung der vorliegenden Beschwerde zuständig. Gemäss Art.