Das Rechtsamt sistierte das vorliegende Beschwerdeverfahren bis zur Klärung der Frage, mit welchen Massnahmen die deklarierte Sendeleistung kontrolliert werden kann. Das Bundesamt für Umwelt (BAFU) empfahl mit Rundschreiben vom 16. Januar 2006, die Kontrolle der Einhaltung der Grenzwerte der NISV bei Basisstationen für Mobilfunk mit Hilfe eines Qualitätssicherungssystems zu gewährleisten. Das Rechtsamt nahm daraufhin das Beschwerdeverfahren wieder auf, schloss das Beweisverfahren und gab den Verfahrensbeteiligten Gelegenheit zur Stellungnahme. Auf die Rechtsschriften und Vorakten wird, soweit für den Entscheid relevant, in den Erwägungen eingegangen.