Zur umstrittenen elektromagnetischen Verträglichkeit der geplanten Mobilfunkanlage mit den bestehenden Flugfunksystemen der Beschwerdegegnerin erstatteten das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit Eingaben vom 10. Dezember 2004 und 27. Januar 2005 und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 11. März 2005 je einen Fachbericht. Auf Antrag der Beschwerdeführerin führte das Rechtsamt am 9. Mai 2005 eine Instruktionsverhandlung durch, an der sich die Parteien im Fall der Bewilligung der Mobilfunkanlage auf gemeinsame Messungen vor Inbetriebnahme und auf die sofortige Abschaltung bei Störungen einigten.