4. Das Rechtsamt, das gestützt auf Art. 7 OrV BVE1 die Beschwerdeverfahren im Zuständigkeitsbereich der BVE instruiert, führte den Schriftenwechsel durch und edierte die Vorakten. Zur umstrittenen elektromagnetischen Verträglichkeit der geplanten Mobilfunkanlage mit den bestehenden Flugfunksystemen der Beschwerdegegnerin erstatteten das Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL) mit Eingaben vom 10. Dezember 2004 und 27. Januar 2005 und das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) am 11. März 2005 je einen Fachbericht.