Die Gemeinde Belp beantragte die Abweisung der Beschwerde und die Bestätigung ihres Gesamtbauentscheides. Das Amt für Berner Wirtschaft (beco) verzichtete auf eine Stellungnahme zu den umstrittenen Interferenzen und bestätigte seinen Amtsbericht im 3 vorinstanzlichen Verfahren, wonach die geplante Anlage, unter Vorbehalt einer Abnahmemessung, die Anforderungen zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung vollumfänglich einhalte.