Während der Auflageund Einsprachefrist erhob u.a. die Beschwerdegegnerin gegen das Bauvorhaben Einsprache. Die Gemeinde gab der Bauherrin Gelegenheit zur Stellungnahme, edierte die erforderlichen Berichte bei den kantonalen und eidgenössischen Fachbehörden und führte eine Einigungsverhandlung durch. Mit Gesamtbauentscheid vom 8. Juli 2004 erteilte die Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Belp der Beschwerdeführerin den Bauabschlag.