Nr. E.________) befindet sich innerhalb der Flughafenzone gemäss der gleichnamigen Überbauungsordnung der Gemeinde Belp vom 17. September 1992 und im Perimeter des Sicherheitszonenplanes Nr. 757-1 des Bundesamts für Zivilluftfahrt vom 21. November 1987. Das Projekt umfasst die Errichtung eines Antennenmastes von 21 m Höhe und eines Geräteraumes im bestehenden Hangar sowie die Montage von je drei 900 MHz GSM- Antennen und drei Dual Band Antennen (GSM 1800 MHz/UMTS). Während der Auflageund Einsprachefrist erhob u.a. die Beschwerdegegnerin gegen das Bauvorhaben Einsprache.