3. Die Verfahrenskosten von Fr. 1'400.00 werden dem Beschwerdegegner zur Bezahlung auferlegt. Eine separate Zahlungseinladung erfolgt, sobald vorliegender Entscheid in Rechtskraft erwachsen ist. 4. Der Beschwerdegegner hat den Beschwerdeführenden die Parteikosten im Betrag von Fr. 3'985.70 (inkl. Auslagen und Mehrwertsteuer) zu ersetzen. IV. Eröffnung - Herrn Fürsprecher C.________, als Gerichtsurkunde - Herrn Fürsprecher E.________, als Gerichtsurkunde - Baubewilligungsbehörde der Gemeinde Köniz, Bauinspektorat, als Gerichtsurkunde - Regierungsstatthalteramt Bern, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern, zK