Da je nach den Umständen beide Betrachtungsweisen herangezogen werden, wird die Einhaltung der AZ auch hier unter beiden Aspekten geprüft. c) Gesamtbetrachtung Die Bauherrschaft hat für die bereits überbaute Parzelle (Nr. G.________) eine AZ- Berechnung eingereicht. Sie ergibt eine AZ von 0,797. Da das aktuelle Neubauvorhaben die erlaubte AZ von 0,6 gerade ausschöpft, ergibt sich bei Betrachtung beider Parzellen eine Überschreitung der erlaubten Nutzung. d) Einzelbetrachtung