dabei um eine Siedlung mit 20 Liegenschaften, die vor 25 Jahren gebaut und damals von der Stammparzelle in 20 Einzelparzellen unterteilt worden war. Nun sollte an einer Eckliegenschaft ein Anbau erstellt werden. Bei alleiniger Betrachtung der Parzelle der Eckliegenschaft war die AZ eingehalten. Ihre Landfläche war aber – vor 25 Jahren – bereits Teil der Landfläche gewesen, die zur Berechnung der AZ auf der damaligen Stammparzelle gedient hatte. Eine Gesamtbetrachtung über das gesamte Siedlungsareal scheiterte unter anderem daran, dass auch die unterdessen im Innern der Häuser vorgenommenen Änderungen in die AZ-Berechnung hätten einbezogen werden müssen.