30°. Die Gemeinde Köniz hat die Projektänderung im Auftrag des Rechtsamtes den Nachbarn bekannt gemacht. Auch die Beschwerdeführenden sind der Meinung, dass die jetzt gewählte Dachneigung mit den Überbauungsvorschriften übereinstimmt. Allerdings bestreiten sie, dass die Ausgestaltung des Dachgeschosses mit Raum, der fürs Wohnen geeignet ist, zulässig ist. Dadurch werde auch die zulässige Geschosszahl überschritten. Die Gemeinde Köniz beantragt die Bewilligung der Projektänderung. II. Erwägungen 1. Prozessvoraussetzungen