4. Am 2. Dezember 2004 reichte der Beschwerdegegner der BVE eine Projektänderung mit dazugehörenden Plänen ein. Geplant ist neu ein Satteldach mit einer Dachneigung von 1 Art. 7 der Verordnung vom 18. Oktober 1995 über die Organisation und die Aufgaben der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion (OrV BVE; BSG 152.221.191) 3