2. Dagegen reichten die Nachbarn, die mit ihrer Einsprache unterlegen waren, Beschwerde bei der Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) ein. Sie beantragen, der Gesamtbauentscheid des Gemeinderates von Köniz vom 15. Juni 2004 sei aufzuheben und es sei dem Bauvorhaben der Bauabschlag zu erteilen. Sie machen insbesondere die Überschreitung der Ausnützungsziffer und die mangelnde Ästhetik der Dachaufbauten des Bauprojektes geltend.