Die gleichzeitige Nutzung einer oder verschiedener Räume ist objektiv möglich, das Vorhaben sieht die nötigen Nebenräume wie WC's vor. Für die Beurteilung wird auf eine durchschnittlich intensive Nutzung und damit auch auf die zum Teil gleichzeitige Nutzung mehrerer Räume abgestellt. Damit wird nicht bezweifelt, dass die Angaben der Beschwerdegegnerin im Betriebskonzept richtig sind oder dass das Konzept dem effektiv geplanten Betrieb entspricht. Die Annahmen müssen aber einer objektiv möglichen Nutzung einer durchschnittlichen Betreiberin entsprechen.