Hinzu kommen drei wöchentliche Treffen kleinerer Gruppen, welche an verschiedenen Abenden zwischen 20 und 22 Uhr stattfinden sowie betreute Kinder- und Jugendanlässe an zwei Nachmittagen pro Woche zwischen 16 und 19 Uhr. Für die Durchführung grösserer Anlässe ist wie bis anhin die Nutzung der gemeindeeigenen Mehrzweckhalle vorgesehen. Die Beschwerdegegnerin besteht heute aus etwa 70 Mitgliedern, welche zu rund 70 % in der Gemeinde Homberg wohnhaft sind. Die restlichen Mitglieder wohnen vorwiegend in Anliegergemeinden.